Ärztliche Verordnung

Wer kann eine ärztliche Verordnung erhalten?

Jeder, der eine Einschränkung der Beweglichkeit – vorübergehend oder chronisch -
oder eine Behinderung hat oder davon bedroht wird.

Wer kann daran teilnehmen?
Rehasport auf Verordnung des Arztes

Rehabilitationssport kann und darf von jedem Arzt verordnet werden. Diese Verordnung (KV 56/ rosa Schein) nach § 44Abs. 1 Nr. 3 und 4 SBG IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit Budgetneutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst in Abhängigkeit von der Diagnose zwischen 50 und 120 Übungseinheiten!
Die Verordnung ist von einem Arzt zu erstellen, der das Leiden und dessen Folgen behandelt.
Sie soll enthalten:

  • Diagnose und gegebenenfalls Nebendiagnosen, so weit diese berücksichtigt werden müssen oder Einfluss auf die Verordnungsnotwendigkeit nehmen
  • Gründe und Ziele, weshalb Reha-Sport/Funktionstraining erforderlich ist
  • Dauer und Anzahl der wöchentlich notwendigen Übungseinheiten
  • Empfehlung zur Auswahl der geeigneten Sportart

An wen muss ich mich wenden?
Bewilligung durch die Kostenträger

Die Verordnung (Formblatt 56) muss vom Kostenträger i.d.R. von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse genehmigt werden. Dazu reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein.
Nachstehende Kostenträger können ebenfalls Reha-Sport-Maßnahme übernehmen:

  • Rentenversicherungsträger
  • Agentur für Arbeit
  • Die Berufsgenossenschaften übernehmen Reha-Sport und Funktionstraining im Anschluss an medizinische Maßnahmen, vorausgesetzt, es liegt ein Unfallversicherungsfall vor (Arbeitsunfall, Berufskrankheit).
  • Bei Geringverdienenden oder nicht Versicherten kommt unter Umständen das Sozialamt für die Kosten auf und orientiert sich dabei an der Kostenübernahme durch die Krankenkasse

    Rehasportverordnung-Muster-Formblatt 56

Aktualisiert am 27.01.2012 von dnachtm.